Grundlegende Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung
Was bietet ein Girokonto üblicherweise?
- Ein möglichst hoher und vor allem kostenloser Bargeldbezug an vielen Bargeldautomaten sollte möglich sein, sowohl im Inland als auch im Ausland. Überweisungsvorgänge sollten flexibel ausgeführt werden können: am Schalter, per Online-Banking, am Selbstbedienungsterminal, per Telefon oder per Post.
- Egal wie hoch der Kontostand ist, das Guthaben sollte verzinst werden
- Eine kostenlose EC-Karte ist mittlerweile Standard, wenn möglich sollte beim Girokonto auch eine Kreditkarte dabei sein
- Dispositionskredit: Überzieht der Verbraucher sein Girokonto fallen Sollzinsen an, die je nach Bankinstitut unterschiedlich hoch angesetzt sind.
- Ein Wertpapierdepot für Spekulationsgeschäfte oder ein Tagesgeldkonto sind attraktive Extras, die bei manchen Banken zum Girokonto angeboten werden. Allerdings können hier zusätzliche Gebühren anfallen.
Wann ist ein Girokonto kostenlos?
Der Erhalt eines kostenlosen Girokontos ist in der Regel mit gewissen Bedingungen verbunden. Diese können beispielsweise sein:
- Mindestkontostand darf nicht unterschritten werden
- Monatlicher eingehender Mindestbetrag
- Transaktionen ausschließlich über Online-Banking
Um unnötige Gebühren zu vermeiden, sollten Kunden die Angebote genau prüfen. Vergleich24 prüft die Angebote genau und integriert nur Anbieter, deren Leistungsangebot sich bereits längerfristig am Markt bewährt.
Wer darf ein Girokonto eröffnen?
Verbraucher, die laut Gesetz geschäftsfähig sind - also das 18. Lebensjahr erreicht haben – und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können problemlos ein Girokonto eröffnen. Zur Identitätsprüfung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Ist ein Antragsteller kein EU-Bürger, wird eventuell die Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
Unüblich ist ein Auszug aus dem persönlichen Vorstrafenregister, der nur dann gefordert wird, wenn ein Vergehen in Zusammenhang mit der Bonität des Antragstellers steht. Die SCHUFA kann Vergehen dieser Art der Bank direkt mitteilen. Will ein Minderjähriger ein Girokonto eröffnen, benötigt er dazu zusätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Wie viele Girokonten können gleichzeitig geführt werden?
Grundsätzlich sind keinerlei Grenzen bei der Girokontoeröffnung gesetzt. Um stets die Übersicht über seine Finanzen zu behalten empfiehlt es sich sogar, ein separates Gehaltskonto zu eröffnen und parallel ein weiteres Girokonto zu führen, auf dem alle anderen Einnahmen und Ausgaben verzeichnet werden.
Wird einem Verbraucher die Eröffnung eines weiteren Girokontos verwehrt, kann dies mehrere Gründe haben. Verfügt der Antragssteller bereits über Girokonten bei mehreren Kreditinstituten oder ist er mit einem negativen SCHUFA-Eintrag verzeichnet, so kann eine Eröffnung unter Umständen abgelehnt werden.
Rechte im Umgang mit dem Girokonto
Die genaue Ausgestaltung und Handhabung eines Girokontos wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich gilt jedoch: Ein Girokonto kann mit eigener Unterschrift erst ab dem 18. Lebensjahr eröffnet werden. Entsprechend benötigen Minderjährige die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Ob und in welcher Höhe Kontoführungsgebühren zu zahlen sind, variiert von Bank zu Bank. Schüler und Studenten erhalten jedoch in der Regel ihr Girokonto völlig kostenfrei. Eine Verzinsung des sich auf dem Girokonto befindlichen Guthabens muss vorausgesetzt werden, der Zinssatz wird vom jeweiligen Kreditinstitut frei gewählt. Eine Kündigung des Girokontos sollte jederzeit kostenfrei und ohne Fristeinhaltung möglich sein.
Was ist sinnvoller: Direkt- oder Filialbank?
Legt man besonderen Wert auf persönliche Betreuung und einen Kundenberater vor Ort, so sollte man sich für eine der vielzähligen Filialbanken in Deutschland entscheiden. Das dichte Filialnetz ermöglicht in der Regel die Wahl einer Bank direkt in der Nähe, wodurch Bankgeschäfte ohne das Zurücklegen langer Wege relativ flexibel erledigt werden können. Da Aufbau und Pflege des Bankennetzes jedoch auch Kosten mit sich bringen, sind Filialbanken meist teurer als Direktbanken.
Kunden, die auf eine persönliche Beratung verzichten können und die ihr Girokonto lieber online, telefonisch oder per Telefon von unterwegs verwalten möchten, empfiehlt sich eine Direktbank. Da Direktbanken weder Miet- noch besonders intensive Personalkosten entstehen, bieten sie meistens wesentlich günstigere Konditionen als Filialbanken an. Zusätzlich verzichten sie oft auf Gebühren für die Kontoführung und bieten ihren Kunden Gratis-Kreditkarten an. Da einige Direktbanken Tochtergesellschaften größerer bereits bekannter Kreditinstitute sind, ist die Bargeldversorgung an Geldautomaten garantiert. Denn diesen Direktbanken steht das gesamte Automatennetz der Muttergesellschaft zur Verfügung.
Was sollte beim Bankwechsel beachtet werden?
Es empfiehlt sich ein bestehendes Girokonto erst dann aufzulösen, wenn alle benötigten Unterlagen für das neue Girokonto per Post eingegangen sind. Dazu zählen EC- und eventuell Kreditkarten inklusive aller Geheimzahlen sowie PIN- und TAN-Zahlen für Online-Banking. In der Regel erhält man diese Unterlagen 1-2 Wochen nach Anforderung. Ist das neue Girokonto eröffnet, kann das alte Konto gekündigt werden.
Man sollte allerdings nicht vergessen alle bestehenden Daueraufträge und Terminüberweisungen vom alten auf das neue Girokonto umzubuchen. Auch Arbeitgeber und Vertragspartner, denen eine Einzugsermächtigung genehmigt wurde, sollten über den bevorstehenden Kontowechsel informiert werden. Viele Kreditinstitute bieten zukünftigen Kunden einen kostenlosen Umzugsservice an, der sowohl die Kündigung des alten Kontos als auch die Übernahme von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen beinhaltet.
Welche Kündigungsfristen sind bei einem Girokonto einzuhalten?
Bei einem Girokonto gibt es normalerweise keine Kündigungsfrist. Mit einer schriftlichen Mitteilung kann ein Kontoinhaber jederzeit formlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sein Konto auflösen.
Girokontoeröffnung
Welche organisatorischen Dinge sind bei einem Kontowechsel zu beachten?
Wird ein neues Girokonto eröffnet, sollte man zunächst auf das Eintreffen aller benötigten Unterlagen warten. In der Regel werden diese ca. 1-2 Wochen nach Kontoeröffnung per Post versandt. Bevor nun das alte Konto gekündigt wird, sollte man überprüfen, ob auch alle Daueraufträge, Terminüberweisungen und Einzugsermächtigungen auf das neue Konto umgebucht wurden.
Ist diesbezüglich alles geregelt, sollte man beide Konten - das Alte sowie das Neue - einige Zeit (beispielsweise 2 Monate) parallel führen. So können eventuelle Fehlbuchungen vermieden werden. Treten dann keine Schwierigkeiten auf, so kann das alte Konto guten Gewissens aufgelöst werden.
Sollte das alte Konto kurzfristig beibehalten werden?
Es empfiehlt sich ein bestehendes Girokonto erst dann zu kündigen, wenn alle Unterlagen für das neue Kontos vollständig per Post eingegangen sind. Auch an die Umbuchung von Daueraufträgen oder die Benachrichtigung von Einzugsermächtigten ist zu denken. Um eventuelle Fehlbuchungen zu vermeiden, sollten beide Konten einige Zeit parallel geführt werden.
Wie schnell kann das neue Girokonto genutzt werden?
Die Eröffnung eines neuen Girokontos läuft in der Regel schnell und unkompliziert ab. Ist die neue Kontonummer mit entsprechender Zugangsnummer eingegangen, kann das neueröffnete Konto direkt in Betrieb genommen werden. Alle anderen Unterlagen wie PIN- und TAN-Nummern oder EC- und Kreditkarten einschließlich Geheimzahl erhält der Antragsteller üblicherweise 1-2 Wochen nach Kontoeröffnung per Post.
Wann können EC- und Kreditkarten genutzt werden?
In der Regel erhält man bereits wenige Tage nach Kontoeröffnung EC- und Kreditkarte zugesandt. Die dazu gehörigen persönlichen Identifikationsnummern (PIN) werden erst einige Tage später aus Sicherheitsgründen separat an den Kontoinhaber verschickt.
Wann werden die Geheimzahlen (PIN) verschickt?
Persönliche Identifikationsnummern, kurz PIN, werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich erst nach Versand der dazugehörigen EC- und Kreditkarten an den Antragsteller gesendet. Dies geschieht bereits wenige Tage nach Kontoeröffnung.
Fragen rund um die Kosten einer Kontoeröffnung
Welche Kosten bringt ein Girokonto mit sich?
- Kontoführungsgebühren
Ob und in welcher Höhe Kontoführungsgebühren erhoben werden, hängt von der jeweiligen Bank ab. Im Idealfall sollte man ein kostenloses Angebot wählen. Lässt es sich jedoch nicht vermeiden Gebühren zu bezahlen, rät Stiftung Warentest einen Maximalbetrag von 80€ pro Jahr nicht zu überschreiten.
Als Faustregel gilt: je mehr Kontoführungsgebühren vom Verbraucher verlangt werden, umso mehr Service sollte er erhalten und auch nutzen wollen. Viele Finanzinstitute bieten mittlerweile kostenlose Girokonten an, die jedoch meist an bestimmte Bedingungen gebunden sind. So wird entweder ein monatliches Mindesteinkommen oder die Nutzung von Online-Banking vorausgesetzt. Bedingungslos kostenfreie Konten erhalten meist nur Schüler oder Studenten.
- Transaktionen
Je nach Kreditinstitut können unter Umständen zusätzliche Kosten für diverse Transaktionen entstehen. Darunter fallen beispielsweise Gebühren, die für Vorgänge am Schalter oder per Post versandte Informationen erhoben werden. Solche Kosten lassen sich leicht vermeiden, indem verstärkt Selbstbedienungsterminals oder Online-Banking genutzt werden. Wofür und in welcher Höhe Transaktionsgebühren verlangt werden, kann man im Preisverzeichnis der jeweiligen Bank nachlesen.
- EC- und Kreditkarten
Nicht nur für das Girokonto an sich können Kosten anfallen. Auch bei der Benutzung von EC- und Kreditkarten können unter Umständen zusätzliche Gebühren entstehen. Benötigt man eine zusätzliche Kreditkarte, erhält man diese direkt bei der Kreditkartengesellschaft häufig zu günstigeren Konditionen als bei der Hausbank.
- Angebote für Studenten
Kreditinstitute sind an einer langfristigen Bindung ihrer Kunden interessiert. Deshalb erhalten Studierende oft besondere Vergünstigungen und gratis Serviceangebote. Kostenlose Girokonten sind für Studenten leicht erhältlich, häufig sogar inklusive gratis Kreditkarte. Auch ein günstiger Dispositionskredit steht bereits bei Kontoeröffnung zur Verfügung.
Für Wertpapierinteressierte gibt es neben dem kostenlosen Girokonto auch ein gratis Depotkonto. Möchten Studenten diese kostenfreien Angebote nutzen, muss dem Antragsformular lediglich eine gültige Immatrikulationsbescheinigung beigelegt werden.
Ist ein regelmäßiger Gehaltseingang Voraussetzung für ein Girokonto?
Ein regelmäßiger Gehaltseingang ist keine Grundvoraussetzung, um ein Girokonto eröffnen zu können. Allerdings sind viele vermeintlich kostenlose Angebote an einen geregelten Gehaltseingang in bestimmter Höhe gebunden.
Was bieten Pauschalangebote?
Entscheidet man sich für eine Bank, die Konto- und Transaktionsgebühren verlangt, sollten man sich nach einem Pauschalangebot erkundigen. In diesen Angeboten sind Kosten für zusätzliche Transaktionen bereits in der Grundgebühr mit inbegriffen. Sie lohnen sich besonders für Kontonutzer, die relativ häufig Buchungen vornehmen müssen. Welche Leistungen ein solches Pauschalpaket genau umfasst, sollte vor Abschluss bei der jeweiligen Bank nachgefragt werden.
Da bei Filialbanken teilweise auch Leistungen der Mitarbeiter über die Kontoführungsgebühren abgerechnet werden, sollten möglichst viele Transaktionen über Selbstbedienungsterminals oder per Online-Banking ausgeführt werden.
Sicherheitsstandards bei einer Girokontoeröffnung
Welche Sicherheitsstandards gibt es?
Über Online-Banking lassen sich Bankgeschäfte von zu Hause aus flexibel und vor allem sicher erledigen. Denn die online übermittelten Kundendaten werden mittels hochmoderner Verschlüsselungstechniken übertragen, um so größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Man unterscheidet hier zwischen dem SSL (Secure Sockets Layer) oder SET (Secure Electronic Transaction) Verfahren, weitere Sicherheitsverfahren sind das Post-Ident sowie HBCI.
- SSL (Secure Sockets Layer)
SSL gehört zu einem der sichersten Verschlüsselungsverfahren für die Datenübertragung im Online-Banking. Verbraucher können dieses Protokoll an der Buchstabenfolge “https“ sowie einem kleinen Schloss in der Adresszeile des Browsers erkennen. Bei diesem Verfahren werden verschiedene Schlüssellängen eingesetzt, wobei die 128-Bit Verschlüsselung ausreichend für das Online-Banking angesehen wird. Um die eigene Browsereinstellung auf die Unterstützung der 128-Bitt Verschlüsselung zu überprüfen, gibt es den Dienst www.fortify.net/sslcheck.html
- SET (Secure Electronic Transaction)
Bezahlt ein Kontoinhaber online oder offline per EC- oder Kreditkarte, so wird das SET Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung verwendet. Dieses Verfahren bietet nicht nur einen hohen Grad an Verschlüsselungstechnik, sondern auch digitale Zertifikate. Der Kaufwille des Kunden wird durch eine digitale Signatur bestätigt. So können Händler und Kunde eindeutig identifiziert werden.
- Post-Ident-Verfahren
Möchte man sein Girokonto bei einer Filialbank eröffnen, muss man in der Regel vor Ort vorstellig werden und alle notwendigen Unterlagen mitbringen. Bei Direktbanken ist das anders. Die Beantragung eines Girokontos erfolgt hier per Internet oder Telefon, die eigentliche Eröffnung erfolgt über das so genannte Post-Ident-Verfahren. Der Neukunde muss hierzu einen Kontoantrag ausfüllen und zur Post bringen.
Am Schalter muss er dann ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und im Beisein des Postbeamten ein weiteres Formular unterschreiben. Formular und Kontoantrag schickt die Post anschließend an die zuständige Bank. Sind alle Unterlagen bei der Bank eingegangen und geprüft, werden die Zugangsdaten an den Kunden geschickt und das neue Konto ist eröffnet.
- HBCI (Homebanking Computer Interface)
Das HBCI-Verfahren ist ein weiterer Sicherheitsstandard für das Home-Banking. Kontoinhaber können dazu bei ihrer Bank eine Chipkarte mit Lesegerät und optional eine Software zu erwerben. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Kunden ähnlich wie bei einem Geldautomaten mittels Tastatur zu bezahlen. Dieses Verschlüsselungsverfahren wurde vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) eingeführt, in dem alle deutschen Kreditinstitute vertreten sind.
PIN, TAN und alternative TAN-Verfahren – sind sie sicher?
Online-Banking ermöglicht es Verbrauchern rund um die Uhr bequem und flexibel von zu Hause aus alle Bankgeschäfte zu erledigen. Um hierbei die nötige Sicherheit zu gewährleisten, werden bei jeder Transaktion die persönliche Identifikationsnummer (PIN) sowie die Transaktionsnummer (TAN) abgefragt.
- Persönliche Identifikationsnummer (PIN)
Mit der Persönlichen Identifikationsnummer, kurz PIN, können sich Kontoinhaber bei Transaktionen identifizieren, wie z.B. beim Geldabheben. Diese Geheimzahl besteht in der Regel nur aus Ziffern. Einige Banken vergeben mittlerweile jedoch auch Kombinationen aus Ziffern und Buchstaben.
- Transaktionsnummer (TAN)
Die TAN (Transaktionsnummer) dient als Einweg-Passwort, das in der Regel aus sechs Ziffern besteht. Wird eine Transaktion per Online-Banking durchgeführt, muss zur Bestätigung eine beliebige Transaktionsnummer eingegeben werden. Bei Kontoeröffnung erhält man eine Liste mit mehreren TAN-Nummer, die alle nur einmal verwendet werden können.
- Indizierte Transaktionsnummer (iTAN)
Um das herkömmliche TAN-Verfahren noch sicherer zu gestalten, wurde das iTAN-Verfahren (indizierte Transaktionsnummer) eingeführt. Hier erhält man ebenfalls eine Liste mit mehreren TAN-Nummern, die jedoch mit einer zusätzlichen Positionsnummer versehen sind. Um eine Transaktion zu bestätigen wählt der Kontoinhaber nun nicht mehr eine willkürliche Transaktionsnummer, sondern wird von der Bank explizit dazu aufgefordert eine bestimmte TAN einzugeben.
- eTAN
Eine weitere Steigerung des Sicherheitsstandards im Online-Banking ist das sogenannte eTAN-Verfahren. Der Kontoinhaber erhält nicht mehr per Post eine TAN-Liste, sondern verwendet einen kleinen TAN-Generator für die Buchungsbestätigung. Durch eTAN-Nummern können Phishing-Versuche verhindert werden, denn ohne eine gültige Kontrollnummer der Bank kann keine funktionierende Transaktionsnummer generiert werden.
- mTAN
Eine weitere Alternative seine TAN-Nummern zu erhalten, ist die mTAN-Variante. Hier kann der Kontoinhaber bei Kontoeröffnung seine Mobilfunknummer hinterlegen und sich die benötigten Transaktionsnummern per SMS auf sein Handy schicken lassen.
Welche Tipps für sicheres Online-Banking gibt es?
- Bankgeschäfte an öffentlichen Rechnern vermeiden
- bei Verdacht auf unbefugten Kontozugriff unverzüglich die Bank informieren
- beim Öffnen von E-Mail Anhängen und Dateien vorsichtig vorgehen
- niemals Zugangskennungen auf Computer oder Handy speichern
- Computer stets durch aktuellsten Virenscanner schützen und aktuelle Browser-Version verwenden
- PIN, Passwort, Geheimzahlen und Zugangsdaten stets versteckt und getrennt voneinander aufbewahren
- nach abgeschlossenem Online-Banking den Chip aus dem Lesegerät entfernen und sicher verwahren
- den Browser nach jeder Sitzung schließen, um anderen Benutzern so den Zugriff zu verweigern
- bei einer Fehlermeldung nach der TAN-Eingabe unverzüglich die zuständige Bank informieren
Fragen rund um die SCHUFA
Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?
Vom SCHUFA Institut werden kredit- und personenbezogene Informationen gesammelt. Personalien wie Vor- und Nachname, aktuelle und frühere Anschrift sowie Geburtsort sind auf dem Zentralrechner der SCHUFA hinterlegt. Diese Daten erhält die SCHUFA beispielsweise von kooperierenden Vertragspartnern (Kredit- und Leasingvertragsdaten, Girokonto- und Kreditkartenanträge, Kunden- und Telekommunikationskonten).
Auch Verstöße gegen Rahmenbedingungen von Verträgen werden mit aufgenommen. Weitere Auskünfte bezieht die SCHUFA aus amtlichen Bekanntmachungen oder öffentlichen Verzeichnissen. Die Informationsaufnahme reicht von eidesstattlichen Versicherungen über private Insolvenzverfahren bis hin zur Abweisung bzw. Schließung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens mangels Masse.
Wer hat Zugriff auf die gesammelten Daten?
Alle Verbraucher haben jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten zu Ihrer Person bei der SCHUFA einzusehen. Auch zukünftige Arbeitgeber oder Vermieter können eine Auskunft einholen, um sich so ein besseres Bild über ihren potentiellen Vertragspartner zu machen. Die SCHUFA-Zentrale stellt grundsätzlich zwei verschiedene Datensätze bereit. Neben der Eigenauskunft, die Informationen über den kompletten Datenbestand zur eigenen Person enthält, informiert die Verbraucherauskunft ausschließlich über Daten, die zum Aufbau einer Vertrauensbasis benötigt werden.
Mit einer Registrierung und anschließenden Zahlung von einmalig 15,60€ kann ein unbefristeter Online-Zugriff für Eigenauskünfte erworben werden. Außerdem gewährt die SCHUFA Rabatt, falls eine zusätzliche Verbraucherauskunft eingeholt wird.
Ist man ausschließlich an einer einmaligen Verbraucherauskunft bzw. Selbstauskunft interessiert, kann man sich diese auch ohne vorherige Registrierung gegen eine Gebühr per Post zusenden lassen. Kostenlose Einsicht in die Daten erhält man nur direkt in einer SCHUFA-Servicestelle.
Kontoeröffnung trotz negativem SCHUFA Eintrag?
Eine Kontoeröffnung trotz negativer SCHUFA gestaltet sich äußerst schwierig. Denn Nahezu jede Bank überprüft im Antragsprozess für ein Girokonto die Bonität des Antragstellers bei der SCHUFA in Wiesbaden. Wird bei dieser Überprüfung ein Negativeintrag ermittelt, gilt dies in den meisten Fällen als absolutes Ausschlusskriterium
Welche Aufgaben hat die SCHUFA?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - kurz SCHUFA – sammelt, speichert und bearbeitet kreditrelevante Daten über jeden einzelnen Verbraucher. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucher vor potentieller Überschuldung zu bewahren und ihren Vertragspartnern eine sichere und risikofreie Kreditvergabe zu ermöglichen.
Die SCHUFA kooperiert mit über 4.500 Vertragspartnern, die ihr Daten zur Verfügung stellen. Auskunft über die Bonität eines Verbrauchers bekommt die Schutzgemeinschaft zusätzlich aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Nicht jeder erhält Auskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten.
Ausschließlich betroffenen Verbrauchern sowie vertraglich gebundenen Partnern und gesetzlich verpflichteten Ämtern wie Staatsanwaltschaft oder Finanzamt wird der Zugriff erteilt. Kooperierende Vertragspartner, die eine Auskunft einholen wollen, werden in zwei Kategorien eingeteilt. So genannte A-Partner (Banken und Sparkassen) erhalten Einsicht in Positiv- (Konto & Kreditkarte) und Negativeinträge (z.B. Kündigung eines Kredits).
Zusätzlich wird ihnen mitgeteilt, ob innerhalb der letzten 10 Tage SCHUFA-Auskünfte von anderen Unternehmen angefragt wurden. B-Partner sind mitunter Versandhandels- und Handelsunternehmen. Ihnen werden ausschließlich Auskünfte über eventuell bestehende Zahlungsstörungen erteilt. Einzige Ausnahme sind Telekommunikationsunternehmen, die Positiv- und Negativinformationen aus ihrer eigenen Branche erhalten.
Themen rund um die Funktionalität eines Girokontos
Welchen Nutzen hat ein Girokonto?
Ein Girokonto bildet die Basis zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und wird von Banken an Verbraucher ausgegeben. Hauptsächlich dient ein Girokonto zum Empfang bzw. zur Überweisung von Lohn und Gehalt.
Es können jedoch auch Daueraufträge, Lastschriftverfahren und andere Transaktionen darüber ausgeführt werden, die zu Gunsten oder zu Lasten des Girokontos gehen. Je nach Anbieter kann ein Konto entweder nur über die Bankfiliale selbst oder auch über Selbstbedienungsterminals, Telefon- und Online-Banking verwaltet werden.
Gibt es flexible Kontoführungsmöglichkeiten?
Auf welche Arten ein Girokonto verwaltet werden kann, variiert von Anbieter zu Anbieter.
Die gängigsten Methoden sind:
- Kontoverwaltung über Bankfilialen / am Schalter
- Kontoverwaltung über Online-Banking zu Hause oder von unterwegs
- Kontoverwaltung per Telefon-Banking
- Kontoverwaltung per Post
Filialbanken bieten in der Regel die Kontoverwaltung direkt am Schalter und zusätzlich über Online-Banking an. Bei Direktbanken gehören Online-Banking, Telefon-Banking und die Kontoführungsmöglichkeit per Post zum Standard.
Was ist ein Dispositionskredit und wer bekommt ihn?
Gewährt ein Bankinstitut einem Kontoinhaber das Überziehen seines Kontos, spricht man von einem Überziehungs- oder Dispositionskredit (“Dispo“). Dieser Kredit wird zwischen Bank und Kunden vertraglich vereinbart und hängt von der Bonität des jeweiligen Kontobesitzers ab. Üblicherweise wird ein Überziehungskredit erst dann gestattet, wenn ein Kunde über ein geregeltes monatliches Einkommen verfügt. Ein Dispositionskredit bringt in der Regel hohe Zinsen mit sich, üblich sind bis zu 15% p.a.
In welcher Höhe werden Dispokredite vergeben?
Verfügt ein Antragsteller über ein regelmäßiges Einkommen, kann ihm problemlos ein Überziehungskredit eingeräumt werden. Dispositionskredite können unterschiedlich hoch ausfallen, üblich ist jedoch ein Kreditrahmen in der Höhe von bis zu vier Nettomonatsgehältern. Letzten Endes entscheidet die Bonität eines Kontoinhabers darüber, wie hoch sein Dispositionskredit tatsächlich ausfällt.
Folgende Kriterien entscheiden über die Ausgestaltung eines Dispokredits:
- die Dauer der Kundenbeziehung
- bisherige Beanspruchung des Kreditrahmens
- die Bonität des Kunden
- Verfügbarkeit eines regelmäßigen Geldeingangs (Rente, Gehalt, Lohn, etc.)
Abhängig von Dauer und Qualität der Beziehung zwischen Bank und Kontoinhaber fällt der Dispositionskredit entsprechend höher oder niedriger aus.
Welche Möglichkeiten bieten Kreditkarten und Prepaid-Kreditkarten?
Kreditkarten werden ebenso wie EC-Karten im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzt - sowohl im realen Leben als auch bei Transaktionen, die online stattfinden. Die vier großen Kreditkartengesellschaften sind MasterCard, VISA, Diners Club und American Express, die sich den europäischen Kreditkartenmarkt teilen. Während die beiden zuletzt genannten Gesellschaften ihre Produkte direkt an den Kunden verkaufen, kooperieren VISA und MasterCard mit einigen Banken. Viele Anbieter geben ihre Kreditkarten mittlerweile kostenlos an ihre Kunden weiter, falls ein gewisses Mindesteinkommen erreicht wird.
Bei einer klassischen Kreditkarte erhält der Karteninhaber monatlich oder jährlich eine Übersicht aller getätigten Einkäufe als Abrechnung. Diese kann entweder sofort vollständig und vollständig oder in Ratenzahlungen beglichen werden.
Eine Prepaid-Kreditkarte muss hingegen mit einem frei wählbaren Guthaben aufgeladen werden, bevor man mit ihr bezahlen kann. Auch wenn kein Kredit im eigentlichen Sinn gewährt wird, gilt die Prepaid-Karte trotzdem als Kreditkarte. Denn sie wird überall dort akzeptiert, wo auch klassische Kreditkarten angenommen werden.
Was bedeutet „electronic cash“?
Das Debitkarten-Zahlungssystem „electronic cash“ stammt von dem europaweiten Scheckzahlungssystem Eurocheque ab und ist Eigentum des Zentralen Kreditausschusses (ZKA). Eröffnen Verbraucher ein neues Girokonto bei einer Bank, so sind sie automatisch auch Inhaber einer Debit-Karte in Form der üblichen EC-Karte. Diese dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Um einen Einkauf per EC-Karte zu bestätigen, muss eine vierstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur Identifizierung in ein EFT-POS-Terminal (Electronic-Funds-Transfer-Terminal, Elektronischer-Wert-Übertragungs-Terminal) eingegeben werden.
„Electronic cash“ kann mit vielen weiteren Debitkarten-Systemen wie Maestro oder VISA Electron kombiniert werden. Ob Kombinationen bestehen, erkennt man an den zusätzlichen Logos auf der Debitkarte.
Kartenverlust – Was ist zu tun?
Um finanzielle Schäden durch Verlust der EC- oder Kreditkarte so gering wie möglich zu halten, sollte folgendes getan werden:
- Regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge, um unrechtmäßige Abbuchungen zu erkennen
- EC- und Kreditkarte sowie die zugehörigen Geheimzahlen (PIN) stets getrennt voneinander aufbewahren
- nach Eingang des PIN-Mitteilungsbriefes PIN einprägen und Brief vernichten
- PIN niemals an Dritte weitergeben, auch nicht an vermeintliche Bankmitarbeiter
- nach Verlust bzw. Diebstahl der Kreditkarte eine Kreditkartensperrung veranlassen Rufnummer Deutschland: 116 116 oder International: +(00)49 116 116)
- Bankleitzahl und Konto- bzw. Kreditkartennummer durchgeben
- Zeitpunkt der Kartensperrung notieren
- Diebstahl der Polizei melden
Wird eine Kreditkarte gesperrt, so dauert es in der Regel etwa 48 Stunden bis gegen Entgelt eine Ersatzkarte zur Verfügung steht. EC-Karten können beim jeweiligen Bankinstitut gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr nachbestellt werden. Kreditkartengesellschaften haften in der Regel für Schäden bis zu einem Betrag von 50€, für alles andere muss der Kreditkarteninhaber selbst aufkommen. Kann das Bankinstitut dem Inhaber der Karte grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seiner Kreditkarte nachweisen, muss dieser den gesamten Schaden übernehmen.
Inlandsüberweisung – Was ist das?
Als Überweisung wird der bargeldlose Übertrag von Geld von einem Konto auf ein anderes Konto bezeichnet.
Folgende Daten muss ein Inlands-Überweisungsträger beinhalten:
- Name und Vorname des Absenders
- Kontonummer sowie Bankleitzahl des Absenders
- Name und Vorname des Empfängers
- Kontonummer des Empfängers
- Bankleitzahl der Empfängerbank (Name der Bank wird im Online-Banking automatisch erkannt)
- zwei- bis vierzeilige Bezeichnung des Verwendungszwecks
Hat der Kontoinhaber online einen Überweisungsträger ausgefüllt, kann er die Daten vor Abschluss noch einmal auf ihre Richtigkeit prüfen. Mit Eingabe einer TAN-Nummer wird die Eingabe bestätigt und die Daten an das Bankinstitut übermittelt. Auf der Bestätigungsseite sind dann noch einmal alle Angaben verzeichnet.
Sollte ein Kunde das normale TAN-Verfahren nutzen empfiehlt es sich aus Gründen der Übersichtlichkeit bereits verwendete Nummern von der Liste zu streichen. Eine Überweisung darf nicht länger als 2-3 Werktage dauern. Soll sie storniert werden, muss das in diesem Zeitraum geschehen bevor das Geld beim Empfänger eingetroffen ist.
Europa-Überweisung – Was ist das?
Inhaber eines Girokontos haben nach der EU-Richtlinie 2560/2001 seit dem 1. Juli 2003 die Möglichkeit, Überweisungen im gesamten EU-Raum zu gleichen Konditionen wie Inlands-Überweisungen durchzuführen. Die Laufzeit der Überweisung darf 5 Tage nicht überschreiten.
Folgende Daten muss ein Europa-Überweisungsträger beinhalten:
- Währung: Euro (fremde Währungen sind vereinzelt bei wenigen Banken möglich)
- IBAN und BIC geben Empfängerdaten an
- 50.000€ ist das mögliche Maximum bei Überweisungsbeträgen (Fremdwährungen bis 12.500€)
- Spesen werden von Empfänger und Absender geteilt
Füllt ein Kontoinhaber einen Europa-Überweisungsträger online aus, so kann er vor der Datenübermittlung seine Angaben noch einmal überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Anschließend muss er sich durch Eingabe der TAN-Nummer identifizieren. Erst dann wird der Auftrag an die zuständige Bank übermittelt. Alle angegebenen Daten sowie zugehörige TAN-Nummern werden auf der Bestätigungsseite noch einmal angezeigt.
SEPA-Überweisung – Was ist das?
Damit es im bargeldlosen Zahlungsverkehr keine Unterschiede mehr zwischen internationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen gibt, sollen SEPA-Überweisungen einen einheitlichen Zahlungsraum schaffen. Sie unterscheiden sich kaum von Europa-Überweisungen.
| Land | Kürzel | Zugehörigkeit |
|---|---|---|
| Belgien | BE | EU |
| Bulgarien | BG | EU |
| Dänemark | DK | EU |
| Deutschland | DE | EU |
| Estland | EE | EU |
| Finnland | FI | EU |
| Frankreich | FR | EU |
| Griechenland | GR | EU |
| Großbritannien | GB | EU |
| Irland | IE | EU |
| Island | IS | EWR |
| Italien | IT | EU |
| Liechtenstein | LI | EWR |
| Litauen | LT | EU |
| Luxemburg | LU | EU |
| Lettland | LV | EU |
| Malta | MT | EU |
| Niederlande | NL | EU |
| Norwegen | NO | EWR |
| Österreich | AT | EU |
| Polen | PL | EU |
| Portugal | PT | EU |
| Rumänien | RO | EU |
| Schweden | SE | EU |
| Schweiz | CH | -- |
| Spanien | ES | EU |
| Slowenien | SI | EU |
| Slowakei | SK | EU |
| Tschechien | CZ | EU |
| Ungarn | HU | EU |
| Zypern (nur griechischer Teil) | CY | EU |
Folgende Angaben muss ein SEPA-Überweisungsträger beinhalten:
- Währung: Euro
- IBAN und BIC geben Empfängerdaten an
- 50.000€ als Maximum des Überweisungsbetrags
- Zulässige Laufzeit: 3 Tage, ab 2012 nur noch 1 Tag.
Wird die Überweisung online getätigt, können die Daten vor ihrer Übermittlung noch einmal überprüft bzw. korrigiert werden. Erst durch die Identifikation per Transaktionsnummer wir der Auftrag bestätigt und der gewünschte Betrag überwiesen. Auf der Bestätigungsseite können dann alle eingegebenen Daten noch einmal eingesehen werden. Werden herkömmliche Transaktionsnummer verwendet, sollte man diese der Übersichtlichkeit wegen aus der TAN-Liste streichen.
Terminüberweisung – Was ist das?
Eine Terminüberweisung entspricht vom Aufbau her einer üblichen Inlands-Überweisung. Einzig bedeutender Unterschied ist, dass man bei einer Terminüberweisung zwingend ein Ausführungsdatum angeben muss.
Folgende Daten muss ein Terminüberweisungsträger beinhalten:
- Name und Vorname des Absenders
- Kontonummer und Bankleitzahl des Absenders
- Name und Vorname des Empfängers
- Kontonummer des Empfängers
- Bankleitzahl des Empfängers (Name der Bank wird im Online-Banking automatisch erkannt)
- zwei- bis vierzeilige Bezeichnung des Verwendungszwecks
- Ausführungstermin bzw. Datum der Überweisung
Bevor die Überweisung durch Eingabe einer TAN-Nummer bestätigt wird, können die online eingegebenen Daten noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Auf der Bestätigungsseite werden dann noch einmal Eingaben im Überblick dargestellt.
Wie funktioniert ein Dauerauftrag?
Bei einem Dauerauftrag wird die kontoführende Bank damit beauftragt, jeden Monat am selben Tag denselben Betrag an denselben Empfänger zu überweisen. Abgesehen davon unterscheidet sich ein Dauerauftrag nur unwesentlich von einer Inlands-Überweisung.
Folgende Daten muss ein Dauerauftragsformular beinhalten:
- Name und Vorname des Absenders
- Kontonummer und Bankleitzahl des Absenders
- Name und Vorname des Empfängers
- Kontonummer und BLZ des Absenders (Name der Bank wird im Online-Banking automatisch erkannt)
- zwei- bis vierzeilige Bezeichnung des Verwendungszwecks
- Ausführungstermin bzw. Datum der Überweisung
- Intervall (die gängigsten Intervalle sind monatlich oder alle 2,3,4,6,12 Monate)
Wozu dienen IBAN und BIC?
Girokontoinhaber können neben herkömmlichen Inlandsüberweisungen auch Auslandsüberweisungen durchführen. Bei Transaktionen ins Ausland unterscheidet man zwischen Europa- und SEPA-Überweisungen. Hier werden Empfänger nicht mit Kontonummer und Bankleitzahl identifiziert, sondern mittels IBAN und BIC erkannt.
- IBAN: International Bank Number
Die ECBS (European Committee for Banking Standards) hat zur europaweiten Vereinheitlichung von Kontonummern die so genannte IBAN als ISO-Norm 13 616 eingeführt. IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number, was soviel wie europaweite Bank- bzw. Kontonummer bedeutet.
- SWIFT-BIC:
SWIFT = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication – Bank Identifier Code
Damit sich Banken und andere Kreditinstitute europaweit identifizieren können, hat man den international standardisierten SWIFT-BIC eingeführt.
Beispiel für den Einsatz des IBAN & BIC:
Konto 2345678 der Kreissparkasse München Starnberg mit der BLZ 702 501 50
IBAN: DE93702501500002345678
BIC: BYLA DEM1 KMS
Nach Kontoeröffnung wird jedem Kunden eines Kreditinstituts eine gültige IBAN sowie ein zugehöriger SWIFT-BIC Code zugeteilt.
