Allgemeine Informationen
Ein Haftpflichtversicherung Vergleich lohnt in jedem Fall. Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und achten Sie auf die jeweiligen Extras der Versicherung.
Nicht in jedem Tarif sind Mietsachschäden, Öltank und Ausfalldeckung inbegriffen. Während in der privaten Haftpflichtversicherung (PHV) bestimmte Haustiere wie Katzen mitversichert sind, müssen Hunde durch einen gesonderten Vertrag versichert werden.
Die PHV hat für Sie viele Vorteile. Im Schadensfall werden Sie und Ihr Vermögen geschützt. Dieser Schutz besteht darüber hinaus weltweit 24 Stunden am Tag.
Wichtige Fragen & Antworten
Haftpflichtversicherung: Wer benötigt sie?
Um sich optimal für den Schadensfall abzusichern, ist der Abschluss einer Privathaftpflicht jedem Erwachsenen beziehungsweise jeder Familie zu empfehlen.
Haftpflichtversicherung: Wer ist durch sie geschützt?
Sie sind als Versicherungsnehmer durch die private Haftpflichtversicherung versichert. Bei Familientarifen ist der Kreis der Versicherten erweitert. Automatisch sind hier auch Ihr Ehepartner sowie die Kinder mitversichert. Aber auch hier gibt es Unterschiede bei der Haftpflichtversicherung. Vergleichen Sie die Tarife, da in einigen Fällen auch ein Lebenspartner mitversichert ist, sobald dieser polizeilich beim Versicherungsnehmer gemeldet ist.
Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter immer mitversichert. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich um das leibliche Kind oder um ein Adoptiv- oder Stiefkind handelt. Eine Ausnahme bilden Single-Policen. Hier ist nur der Versicherungsnehmer mit der Haftpflicht abgesichert.
Haftpflichtversicherung: Was deckt sie ab?
Im Schadensfall entschädigt die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie verursacht haben und für die berechtigte Schadensersatzansprüche gestellt wurden. Darüber hinaus werden die Ersatzansprüche geprüft. Im Zweifelsfall kommt es zu einer Ablehnung durch die Versicherung. Dabei können auch Gerichtsprozesse durch den Versicherer geführt werden, wobei dieser für die anfallenden Kosten aufkommt.
Personen- und Sachschäden sind grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung enthalten. Ein Haftpflichtversicherung Wechsel kann sich durchaus lohnen, da einige Tarife auch Mietsachschäden und Vermögensschäden in geringeren Summen übernehmen.
Haftpflichtversicherung: Welche Deckungssumme sollte sie beinhalten?
Die Deckungssumme kann von Ihnen frei gewählt werden, da die Privathaftpflicht nicht zu den vorgeschriebenen Versicherungen zählt. Die Anbieter verfügen dabei über ein Spektrum von einer Million bis zehn Millionen Euro.
Auch wenn eine niedrigere Deckungssumme ausreichend sein kann, müssen Sie bedenken, dass Sie von einer Schadensersatzforderung nicht befreit sind. Würden Sie eine Person schädigen, sodass diese zum Pflegefall wird, zahlt die Versicherung nur die Deckungssumme. Sie haften für alle weiteren Kosten mit Ihrem Privatvermögen.
Haftpflichtversicherung: Wen umschließt sie nicht?
Kinder, die bei den Eltern mitversichert sind, benötigen nach ihrer Heirat eine eigene private Haftpflichtversicherung. Der Wechsel in eine eigene Versicherung ist auch dann nötig, wenn die Schul- oder Berufsausbildung Ihres Kindes beziehungsweise das Studium beendet wurde. Nach Ausbildungsende können Ihre Kinder noch bis zur Volljährigkeit über Sie mitversichert werden.
Insbesondere hier lohnt sich ein Haftpflichtversicherung Tarifvergleich, da einige Anbieter die Kinder auch über das Ende der Ausbildung hinaus mitversichern. Für weitere Personen und Verwandte gilt die Haftpflichtversicherung zunächst nicht. Durch Beitragszuschläge oder eine eigene Versicherung können Sie diese aber mitversichern.
Haftpflichtversicherung: Was wird durch sie nicht abgedeckt?
Mit Absicht herbeigeführte Schäden sind durch keine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies gilt auch für den Schaden, der durch mitversicherte Personen zustande kommt. Der Versicherer zahlt auch nicht, wenn Ihr Kind Ihren Computer zerstört. Ausgenommen sind darüber hinaus auch Strafen und Bußgelder.
Was versteht man im Rahmen der Haftpflicht unter Forderungsausfallversicherung?
In einigen Tarifen können Sie zusätzlich eine Forderungsausfalldeckung einbauen. Diese kommt dann zum Tragen, wenn Sie Ansprüche gegenüber einer Person haben, die weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist. Normalerweise würde Sie in diesem Fall selbst die Kosten des Schadens decken müssen, was insbesondere bei körperlichen Schäden zu hohen finanziellen Belastungen führen kann.
Der Einbau einer Forderungsausfallversicherung in Ihre private Haftpflichtversicherung kann also lohnend sein. Vergleichen Sie dazu die einzelnen Tarife. Die Versicherung zahlt allerdings erst, wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten wahrgenommen haben, um den Schädiger zu belangen. Des Weiteren sind kleine Schäden bis circa 2.000 Euro von der Forderungsausfallversicherung ausgeschlossen.
Haftpflichtversicherung: Welche Rolle spielen Gefälligkeitsschäden?
Unter Gefälligkeitsschäden versteht man Schäden an Dritten, die entstehen, während Sie einer unentgeltlichen Hilfeleistung nachgehen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Sie während eines Wohnungsumzugs Möbelstücke eines Dritten beschädigen.
Rechtlich gesehen sind weder Sie als Verursacher noch der Versicherer in diesem Fall zum Schadensersatz verpflichtet („Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“). Ist der Schaden allerdings aus Fahrlässigkeit entstanden, springt die Versicherung in der Regel dennoch ein, wobei eine Obergrenze für die Summe durch den Anbieter festgesetzt ist.
Haftpflichtversicherung: Was versteht man unter deliktunfähigen Kindern?
Eltern haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Aus diesem Grund ist eine private Haftpflichtversicherung gerade für Familien unabdingbar. Kinder gelten bis sieben im privaten Bereich und bis zehn Jahre im öffentlichen Bereich als deliktunfähig. Sie können deshalb nicht zum Schadensersatz herangezogen werden.
Kam der Schaden zustande, ohne dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können sowohl sie als auch das Kind nicht belangt werden. Erwähnenswert ist allerdings, dass viele Eltern dennoch Schadensersatz leisten. Darüber hinaus können Sie weitere Schäden mitversichern. Die PHV kann beispielsweise für die Tätigkeit als Tagesmutter ausgeweitet werden.
Welche Kündigungsfrist muss bei der Haftpflichtversicherung beachtet werden?
Grundsätzlich können Sie die private Haftpflichtversicherung kündigen, wenn Sie drei Monate vor Ende des Versicherungsablaufs eine Kündigung an Ihren Anbieter gesendet haben. Ansonsten wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Der Versicherer verfügt darüber hinaus über ein Sonderkündigungsrecht, dass er nach einem regulierten Schaden innerhalb von einem Monat nach Zahlung des Schadens wahrnehmen und den Versicherten fristlos kündigen kann.
In diesem Fall sind Sie dennoch weiterhin bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Zahlung der Prämie verpflichtet. Auf der anderen Seite erhalten auch Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die Bezüge bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Auch hier können Sie die Klausel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nutzen.
