Allgemeine Informationen
Durch eine Hausratversicherung sind sie gegen die finanziellen Folgen geschützt, die unter anderem durch Feuerschäden, Schäden durch Leitungswasser sowie Einbruch und Diebstahl verursacht werden. Schäden, die durch eine Waschmaschine oder durch austretendes Leitungswasser im Badezimmer entstehen, können sich auf einige Tausend Euro belaufen.
Die Prämie der Hausratversicherung wird über die Quadratmeterzahl des Wohnraumes sowie über die Tarifzone ermittelt. Diese Einteilungen in Tarifzonen unterscheiden sich aber bei den jeweiligen Anbietern. Daher lohnt sich der Hausratversicherung Tarifvergleich.
Vorteile einer Hausratversicherung:
- Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt, sie ist also eine Neuwertversicherung
- Die Hausratversicherung bietet im Schadensfall finanziellen Schutz
- Es besteht auch die Möglichkeit, Fahrräder zu versichern
- Auch eine Glasversicherung kann einbezogen werden
Wichtige Fragen & Antworten
Hausrat: Was beinhaltet er?
Zunächst fallen einem natürlich die sichtbaren Gegenstände der Wohnung ein, also das Mobiliar, der Fernseher, Wertgegenstände sowie Teppiche.
Tatsächlich birgt jeder Wohnraum noch zahlreiche weitere Gegenstände, die von Wert sind. Darunter fallen nicht nur Dinge des täglichen Bedarfs, wie Besteck, Geschirr, Wäsche und Kleidung, auch die Spielsachen der Kinder, CDs, DVDs, Computer und auch Verbrauchsgüter wie Lebensmittel gehören zum Hausrat. Ebenso finden sich in Kellerräumen meist zahlreiche Gegenstände, die von Wert sind, wie Gartenmöbel, Rasenmäher oder auch ein Boot oder Schlauchboot.
Die tatsächliche Versicherungssumme wird oftmals erheblich unterschätzt.
Wertgegenstände in der Hausratversicherung
Zum versicherten Hausrat gehören auch Wertgegenstände, wie Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, Münzen, Edelsteine, Perlen, Gegenstände aus Platin, Gold oder Silber, Pelze, handgefertigte Gobelins und Teppiche, Wertpapiere, Medaillen, Urkunden, Briefmarken, Bargeld sowie Telefonkarten.
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen innerhalb der Hausratversicherung liegt bei 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Wird eine höhere Entschädigung gewünscht, ist dies gegen höhere Beitragszahlungen möglich. Werden die Wertsachen nur einfach verwahrt, also in Schubladen oder Schränken, beträgt die Entschädigungsgrenze für Schmuck 20.000,- Euro, für Wertpapiere und Urkunden liegt sie bei 2.500,- Euro und für Bargeld bei 1.000,- Euro.
Antiquitäten
Im Rahmen der Hausratversicherung sind Antiquitäten Dinge, die mehr als 100 Jahre alt sind und nicht als Mobiliar verwendet werden.
Ein 200 Jahre alter Schreibtisch, der tatsächlich genutzt wird, ist somit keine Antiquität, sondern gehört als Teil des Hausrats zur normalen Hausratversicherung. Beträgt der Wert dieses Schreibtisches 20.000,- Euro, so ist das natürlich bei der Festlegung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Hausratversicherung: Was wird im Falle eines Schadens ersetzt?
Eine Hausratversicherung ist eine Versicherung zum Neuwert. Das bedeutet, dass der Versicherte bei einem Schadensfall, der durch die Hausratversicherung abgedeckt ist, den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände erhält, die vollständig zerstört oder entwendet wurden. Somit wird im Schadensfall nicht nur der Zeitwert ausgezahlt, sondern Sie erhalten einen Betrag zum Kauf eines neuen, gleichwertigen Gegenstandes. Sind Gegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten und ersetzt unter Umständen die Wertminderung. Dieser Betrag darf allerdings den Neuwert nicht übersteigen.
Für Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere, liegt die Entschädigungsgrenze allerdings bei 20 Prozent der Versicherungssumme.
Höchstens werden für
- Bargeld 1.000,- Euro
- Urkunden, Sparbücher und andere Wertpapiere 2.500,- Euro
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Gegenstände aus Platin oder Gold 20.000,- Euro
Entschädigung gezahlt. Wenn Sie für Wertsachen höhere Entschädigungen vereinbaren möchten, ist ein Beratungsgespräch in jedem Fall erforderlich.
Im Schadensfall kommt es oftmals nicht nur zu Sachschäden. In vielen Fällen ergeben sich weitere Kosten, unter anderem
- Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, die bei der Reinigung des Schadensortes entstehen
- Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
- Transport- und Lagerkosten für den Hausrat
- Hotelkosten, die anfallen, wenn der Wohnraum infolge eines Schadens nicht mehr genutzt werden kann.
Für diese Kosten werden maximal 10 Prozent der Versicherungssumme erstattet, für Hotelkosten liegt die Grenze bei einem Prozent. Auch für Zusatzleistungen der Hausratversicherung, wie die Absicherung bei Fahrraddiebstahl oder bei Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag, wird im Falle eines Schadens nicht mehr als die im Vorfeld festgelegte Versicherungssumme erstattet. Bei diesen Zusatzleistungen findet eine Überprüfung auf eine mögliche Unterversicherung nicht statt.
Unterversicherung
Sollte zum Zeitpunkt des Schadens die vertraglich festgelegte Versicherungssumme der Hausratversicherung niedriger sein als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des gesamten versicherten Hausrats, so kann seitens der Versicherung diese Unterversicherung auch als Basis für einzelne Schäden zugrunde gelegt werden. Eine Entschädigung eines Schadensfalles, der Teil der Hausratversicherung ist, erfolgt also im Verhältnis des Versicherungswertes zur Versicherungssumme.
Beispiel: Wurde als Versicherungssumme der Hausratversicherung ein Betrag von 50.000 Euro vereinbart und beläuft sich der tatsächliche Wert des Hausrates auf 100.000 Euro, so werden dem Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall von 10.000 Euro nur 5.000 Euro ausgezahlt.
Welche Leistungen erbringt die Hausratversicherung?
Für jeden, der eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, ist eine Hausratversicherung sinnvoll und empfehlenswert. Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie Einbruch und Diebstahl verursacht werden, sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Sowohl Mobiliar und Einrichtungsgegenstände, wie Gardinen und Teppiche, als auch Gebrauchsgüter, wie Geschirr, Besteck, aber auch die Waschmaschine, sind Teil der Hausratversicherung. Auch Verbrauchsgüter, wie Lebensmittel, gehören zum Hausrat und sind versichert. In jedem Fall lohnt sich ein Hausratversicherung Vergleich.
Für Wertsachen gibt es im Rahmen der Hausratversicherung eine Entschädigungsgrenze, das heißt, sie sind nicht vollständig durch die Hausratversicherung abgedeckt. Gegenstände, die beruflich verwendet werden, wie Computer, Laptop oder Werkzeuge, sind ebenfalls versichert, wenn sie auch privat verwendet werden und sie nicht als Handelsware genutzt werden. Zubehörteile für das Auto, jedoch keine Ersatzteile, Sportgeräte, private Antennenanlagen, Rasenmäher, Pflanzen sowie medizinische Hilfsmittel, wie Krankenfahrstühle, gehören auch zur Hausratversicherung. Selbst Haustiere sind Teil der Hausratversicherung.
Auch Gegenstände im Wohnraum des Versicherten, die Eigentum von Dritten sind, sind in die Hausratversicherung eingeschlossen. Dazu zählt allerdings nicht das Eigentum eines Untermieters. Einrichtungsgegenstände, die fest in der Wohnung angebracht werden, wie Sanitäranlagen, Einbauküchen und Einbauschränke, müssen vorab gesondert aufgeführt werden, damit sie in die Hausratversicherung einbezogen werden können.
Die Hausratversicherung tritt bei Schäden ein, die durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch entstehen. Ebenso sind Schäden versichert, die durch Leitungswasser verursacht werden, das aufgrund eines defekten Rohres auftritt oder aus Haushaltsgeräten, die sich an Rohren befinden, wie Waschmaschine und Geschirrspüler, ausläuft. Auch Schäden, die durch einen "bestimmungswidrigen" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, durch Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen, durch Sturm ab Windstärke 8, Hagel (dies gilt nur für neue Verträge, ab VHB 92) entstehen, sind Teil der Hausratversicherung.
Darüber hinaus werden von der Hausratversicherung die Kosten übernommen, die als Folge des Schadensfalles auftreten. Hierzu gehören Ruß- oder Löschwasserschäden, die Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind, oder die Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Sollte die Wohnung infolge eines Schadens für einige Zeit nicht bewohnbar sein, werden die Kosten für eine Hotelunterbringung für maximal 100 Tage erstattet. Dabei wird pro Tag höchstens ein Prozent der Versicherungssumme übernommen. Auch Transportkosten und Kosten für die Einlagerung des Hausrates übernimmt der Versicherer für bis zu 100 Tage.
Die Hausratversicherung kann zudem erweitert werden und weitere Risikofaktoren können in die HRV einbezogen werden. Befinden sich in einem Haushalt viele kostspielige Elektrogeräte, ist eine Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag sinnvoll. Auch Fahrräder, die im Freien abgeschlossen abgestellt werden, können versichert werden. Als Basis für die Entschädigung dient der Wert der Fahrräder.
Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten können ebenfalls versichert werden, müssen aber gesondert in die Hausratversicherung einbezogen werden. Über einen Hausratversicherung Vergleich wird ersichtlich, welche HRV jeweils Vorteile bringt. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, die Hausratversicherung zu kündigen und zu einer anderen HRV zu wechseln.
Für Schäden, die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen, tritt die Elementarversicherung ein. Als zusätzliche Leistung können diese Risikofaktoren ebenfalls versichert werden. Die Schäden werden von der Hausratversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme vollständig übernommen. Im Falle von Beschädigungen werden die Reparaturkosten erstattet.
Gegenstände, die vollständig zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, werden in Höhe des Neuwertes beziehungsweise Wiederbeschaffungswertes durch die Hausratversicherung ersetzt. Dieses ist der Kaufpreis für neue, gleichwertige Gegenstände. Benötigt der Versicherungsnehmer diese zerstörten oder beschädigten Gegenstände nicht mehr, so wird durch die Hausratversicherung der Betrag ersetzt, den der Versicherte bei einem Verkauf der Dinge erhalten würde.
Welche Schadensfälle werden von der Hausratversicherung übernommen?
Finanzielle Absicherung bietet die Hausratversicherung bei Schadensfällen durch
- Feuer, dazu gehören Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs seiner Teile oder der Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
- Leitungswasser, also Wasser, das aus dem Leitungswassersystem der Wohnung oder des Hauses austritt
- Sturm ab Windstärke 8 sowie Hagel
Da diese Risiken nicht separat versichert werden können, bezeichnet man die Versicherung auch als verbundene Hausratversicherung.
Gibt es weitere Risiken, die in die Hausratversicherung eingeschlossen werden können?
Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, und Lawinen, an. Über einen Hausratversicherung Vergleich kann der Versicherungsnehmer ermitteln, welche HRV ihm Vorteile bringt. Oftmals lohnt sich der Hausratversicherung Wechsel. Darüber hinaus kann die Hausratversicherung dem persönlichen Bedarf entsprechend erweitert werden:
- Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge können eingeschlossen beziehungsweise die Entschädigungsgrenze kann erhöht werden
- Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen kann erhöht werden
- Fahrraddiebstähle können eingeschlossen werden
- Einfache Diebstähle von Gartenmöbeln oder Wäsche können eingeschlossen werden
- Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeugen kann eingeschlossen werden
- Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten können eingeschlossen werden
- Schäden am Gefriergut infolge eines Stromausfalls können eingeschlossen werden
- Durch Implosionen verursachte Schäden können eingeschlossen werden
- Elementarschäden, wie Erdbeben, Hochwasser oder Lawinen, können eingeschlossen werden
Was ist nicht Teil der Hausratversicherung?
- Schäden, denen ein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt.
- Schäden infolge eines Krieges oder innerer Unruhen.
- Schäden, die durch Aquarien oder Wasserbetten verursacht werden oder die durch Reinigungs- oder Planschwasser entstehen, zum Beispiel, wenn ein Eimer mit Wasser umkippt und der Teppich dadurch beschädigt wird.
- Schäden, die infolge von Hagel oder Sturm entstehen, weil Türen oder Fenster nicht verschlossen waren. Wird jedoch infolge eines Unwetters eine Fensterscheibe beschädigt und dringt dadurch Regenwasser in die Wohnräume, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.
- Schäden infolge eines einfachen Diebstahls, das heißt, es werden Gegenstände durch einen Trickdiebstahl entwendet beziehungsweise ohne dass ein Einbruch stattfindet.
- Sengschäden, die nicht durch einen Brand verursacht wurden, zum Beispiel Schäden am Mobiliar durch Zigaretten
- Schäden infolge eines Kurzschlusses und einer Überspannung an elektrischen Einrichtungen
- Glasschäden
Mittlerweile werden einige dieser Risiken durch einige gute Versicherungsunternehmen versichert und sind Teil der Hausratversicherung. Hier lohnt sich ein HRV Vergleich.
Hausratversicherung: In welcher Höhe sollte ich mich versichern?
Grundlage für die Höhe der Hausratversicherung ist bei den meisten Anbietern eine so genannte Pauschalberechnung mit der Wohnfläche als Grundlage. Wird ein Wert von mindestens 650,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme festgelegt, erfolgt seitens des Versicherungsunternehmens ein Verzicht auf den so genannten Einwand einer Unterversicherung.
Sollten Sie Wertsachen in Ihrem Haushalt haben, so sind diese standardmäßig bis zu höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme versichert.
Wo ist die Hausratversicherung gültig?
Als Ort der Hausratversicherung gilt die Wohnung oder das Haus, das in der Versicherung angegeben ist. Auch die auf dem gleichen Grundstück befindlichen Nebenräume, wie Keller, Speicher oder Waschküche, gehören dazu. Die Hausratversicherung gilt auch für Gegenstände, die sich in einer Garage befinden, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum versicherten Wohnraum liegt.
Die so genannte Außenversicherung der Hausratversicherung bietet zusätzlichen Schutz außerhalb der Wohnung, zum Beispiel im Urlaub. Gemäß den aktuellen Versicherungsbedingungen gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung weltweit, wenn man sich nur für einen vorübergehenden Zeitraum im Ausland aufhält. Zumeist ist die Höhe der Entschädigung auf 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Im Höchstfall werden 10.000,- Euro erstattet.
Hausratversicherung: Was geschieht im Schadensfall?
Sollte ein Schadensfall eintreten und bemerkt der Versicherte dies, so muss er unverzüglich Sorge dafür tragen, dass der Schaden keine größeren Ausmaße annimmt. Konten oder Schecks sowie entwendete Sparbücher müssen unverzüglich gesperrt werden. Schäden an Türen oder Fenstern sind provisorisch, aber auf jeden Fall einbruchssicher, zu reparieren. Defekte Schlösser sind sofort auszutauschen.
In jedem Fall sind die beschädigten Gegenstände zu verwahren, damit sie vom Versicherer begutachtet werden können. Alle Schadensfälle sind der Versicherung umgehend schriftlich mitzuteilen.
Bis die Ursache des Schadens ermittelt wurde, kann der Versicherer alle Informationen verlangen, die er zur Ermittlung benötigt. Im Falle eines Einbruchs oder Raubes ist die Polizei zu benachrichtigen. Dabei ist erforderlich, dass neben der Anzeige die Polizei sowie der Versicherer eine Auflistung der entwendeten Gegenstände erhalten, im Idealfall mit den Rechnungen. Um eine solche Liste sofort zur Hand zu haben, empfiehlt es sich, vorab eine Auflistung mit Beschreibungen des Hausrates anzulegen, die mit Fotos und Rechnungen ergänzt wird.
Expertisen für Gegenstände, deren Wert nicht selbstständig ermittelt werden kann, sind ebenfalls empfehlenswert.
Wurde die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x EUR 600,-" für die Berechnung der Prämie zugrunde gelegt, verzichtet das Versicherungsunternehmen normalerweise auf die "Einrede der Unterversicherung". Es wird also nicht vom Versicherer überprüft, ob die für den Hausrat festgelegte Summe korrekt war, sondern die Auszahlung erfolgt in Höhe des tatsächlichen Schadens. Der Schaden wird also komplett von der Hausratversicherung übernommen, die Auszahlung kann aber nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme betragen. Für beschädigte Gegenstände werden die Reparaturkosten erstattet. Für Gegenstände, die zerstört oder entwendet wurden oder auf andere Weise abhanden kamen, wird der Neuwert erstattet. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert für neue, gleichwertige Gegenstände.
Für beschädigte oder zerstörte Gegenstände, die der Versicherte nicht mehr verwenden möchte, zahlt der Versicherer den Betrag, den der Versicherungsnehmer beim Verkauf dieser Gegenstände erhalten würde.
Für Wertsachen, wie Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck, gibt es eine Entschädigungsgrenze. Diese Höchstgrenzen unterscheiden sich je nach Anbieter. Erhöht werden können diese Entschädigungsgrenzen, wenn die Wertgegenstände, wie Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, in einem Tresor verwahrt werden.
Hausratversicherung: Was gehört alles zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche gehören die Grundflächen aller Räumlichkeiten des versicherten Wohnraumes. Dazu gehören auch Hobbyräume oder Wintergärten. Treppen, Terrassen, Loggien, Balkone sowie Speicher- und Kellerräume gehören nur zur Wohnfläche, wenn sie auch zum Wohnen oder für ein Hobby genutzt werden.
Ebenfalls zur Wohnfläche gehören Arbeitszimmer von Freiberuflern und Selbstständigen in der Privatwohnung. Dies gilt für den Fall, dass diese Räume entsprechend der besonderen Bedingungen versichert werden sollen.
Was versteht man unter Nutzwärmeschäden?
Nutzwärmeschäden sind Brandschäden an versicherten Objekten, die dadurch entstehen, dass diese Gegenstände bewusst der Wärme ausgesetzt wurden, um sie zu bearbeiten oder auch zu anderen Zwecken. Diese Schäden können in einer Wäscherei, durch ein Bügeleisen oder durch einen Herd verursacht werden.
Was besagt der Begriff “Außenversicherung”?
Auch außerhalb des Wohnraumes sind Gebrauchsgegenstände, die Teil des versicherten Hausrates sind, weltweit, für einen begrenzten Zeitraum versichert, wenn sie Eigentum des Versicherungsnehmers sind oder von Personen, die mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Für Personen, die sich im Rahmen einer Ausbildung oder für den Wehr- oder Zivildienst nicht in den versicherten Wohnräumen aufhalten, ansonsten aber mit dem Versicherten eine häusliche Gemeinschaft bilden, gilt die Absicherung durch die Hausratversicherung bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie einen eigenen Haushalt gründen.
Hausratversicherung: Ist grobe Fahrlässigkeit versichert?
Schadensfälle aufgrund grober Fahrlässigkeit werden nicht durch die Hausratversicherung erstattet. Das heißt, wenn der Versicherte vor Verlassen der Wohnung ein Fenster nicht schließt, gilt das als grobe Fahrlässigkeit. Kommt es in diesem Fall zu einem Diebstahl in der Wohnung oder werden Gegenstände durch einen Windstoß oder Regen beschädigt oder zerstört, werden diese Schäden unter Umständen nicht von der Hausratversicherung übernommen.
Auch wenn es zu einem Einbruch kommt, weil der Versicherungsnehmer die Wohnung verlassen hat, ohne die Wohnungstür abzuschließen, gilt dies als grob fahrlässig und die Versicherung erstattet die Schäden eventuell nicht.
