KFZ Versicherung FAQs

KFZ Versicherung FAQs

Um im Straßenverkehr immer auf der sicheren Seite zu fahren, sollten Sie sich und Ihr Fahrzeug in jedem Fall gut versichern. Welche Punkte es bei Abschluss einer KFZ-Versicherung besonders zu beachten gilt, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

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Grundlegende Informationen

Wie funktioniert ein KFZ-Versicherungsvergleich?

Mit einem Vergleichsrechner können verschiedene KFZ-Versicherungsangebote bezüglich Ihrer Leistung und Kosten schnell und einfach miteinander verglichen werden. Dazu müssen lediglich einige persönliche Daten in den Vergleichsrechner eingegeben werden. Im Anschluss erhält man eine Liste der für die eigenen Bedürfnisse am besten passenden KFZ-Policen. Bei Interesse an einer bestimmten Versicherung kann entweder ein Angebot angefordert oder direkt eine KFZ-Versicherung abgeschlossen werden.

Der Vorteil bei Vergleich 24: Da der KFZ-Vergleichsrechner auf viele Versicherungsanbieter zurückgreift, können durch einmalige Eingabe der persönlichen Daten mehrere Angebote gleichzeitig geprüft werden.

Was ist bei der Neu-Zulassung eines Autos zu beachten?

Wird ein Fahrzeug neu zugelassen, muss der Nachweis erbracht werden, dass es bereits ausreichend durch eine KFZ-Haftpflicht versichert ist. Als Versicherungsbestätigung diente bis 2008 die sogenannte Doppelkarte. Sie wurde vom jeweiligen Versicherer ausgestellt und musste bei der Anmeldung des Autos vorgelegt werden. 2008 wurde diese Doppelkarte durch eine siebenstellige EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) abgelöst. Dieser Code ermöglicht nun einen schnellen Austausch der für die Zulassung oder auch eine Fahrzeugummeldung benötigten Versicherungsdaten.

Mit der EVB-Nummer als Versicherungsbestätigung ist garantiert, dass nur Fahrzeuge mit ausreichendem Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnehmen. Erlischt dieser Versicherungsschutz z.B. durch Zahlungsrückstände des Versicherungsnehmers, kann der Versicherer die zuständige Zulassungsstelle informieren. Dem Fahrer wird dann die Zulassung für sein Auto entzogen, bis er seine Rückstände beglichen hat und seine Versicherungsraten wieder fristgerecht bezahlt.

Wie erhält man seine EVB-Nummer?

Bei Abschluss einer KFZ-Versicherung über Vergleich24 erfolgt die Vergabe der EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) direkt bei Antragsstellung. Sie wird in der Regel sofort bzw. kurze Zeit später per Email an den Versicherungsnehmer versandt.

Versicherungswechsel zum Jahresende – Was ist zu beachten?

Ein Versicherungswechsel und damit die Kündigung einer bestehenden KFZ-Versicherung muss unbedingt fristgerecht durchgeführt werden. In der Regel muss eine ordentliche Kündigung vier Wochen vor Ende des Versicherungsjahres erfolgen und damit noch vor dem 01. Dezember dem jeweiligen Versicherer vorliegen. Nur dann ist es möglich, sich für den 01. Januar des kommenden Jahres bei einer neuen Versicherungsgesellschaft anzumelden. Der Vertragsabschluss mit dem neuen Versicherer muss noch vor Jahreswechsel erfolgen.

Unter bestimmten Bedingungen greift jedoch auch das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung ist beispielsweise dann möglich, wenn der aktuelle Versicherer seine Beiträge erhöht. In diesem Fall kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Information über diese Erhöhung der bestehende Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die EVB-Nummer wird bei einem Vertragswechsel nicht benötigt.

Der Abschluss einer neuen KFZ-Versicherung über Vergleich24 erfolgt schnell und unkompliziert. Mit Antragsstellung werden die persönlichen Daten an die favorisierte Versicherungsgesellschaft übermittelt. Daraufhin versendet diese den neuen Versicherungsschein an den Antragssteller und gibt außerdem die EVB-Nummer an die jeweilige Zulassungsstelle weiter. Damit ist die Versicherung gültig. Ein Widerruf der KFZ-Police ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines möglich.

Versicherungsmöglichkeiten

Wozu dient die Kfz-Haftpflichtversicherung?

In Deutschland ist jeder Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung für sein Auto abzuschließen. Nur dann kann dieses zugelassen und im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die KFZ-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die bei der Nutzung des eigenen Wagens selbstverschuldet einer anderen Person bzw. deren Fahrzeug zugefügt werden. So greift der Versicherungsschutz bei einem Unfall und umfasst alle Personen- und Sachschäden, für die der Fahrzeughalter verantwortlich gemacht wird. Die Haftpflicht übernimmt hier sowohl Zahlungen wie Schmerzensgeld und Verdienstausfall als auch Reparatur- und Abschleppkosten.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung reicht aber noch weiter und ist beispielsweise auch dann wirksam, wenn beim Beladen des eigenen Fahrzeugs auf einem Einkaufsparkplatz ein anderes Auto mit dem eigenen Einkaufswagen beschädigt wird. Zusätzlich erfüllt die KFZ-Haftpflicht zum Teil Funktionen einer Rechtschutzversicherung. Sie deckt die Kosten für einen Anwalt, falls von anderen Verkehrsteilnehmern ungerechtfertigte Ansprüche angemeldet werden.

Da sich die KFZ-Haftpflichtversicherung ausschließlich auf Schäden an fremden Fahrzeugen bezieht, muss zur Absicherung des eigenen Autos eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung?

Durch die Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Auto gedeckt, die ohne eigenes Verschulden des Fahrzeughalters entstehen können. Die meisten Versicherungen übernehmen hier die Kosten für Hagel-, Sturm-, Brand- und Glasschäden sowie für Wildunfälle. Auch im Falle eines Diebstahls des gesamten Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile greift die Teilkasko in der Regel. Einige Versicherungen decken zusätzlich Schädigungen durch Marderbisse sowie die daraus resultierenden Folgeschäden.

Die Teilkasko ersetzt die einzelnen Versicherungsinhalte zum Teil auf unterschiedliche Art und Weise. Bei Glasschäden wie beispielsweise einer kaputten Windschutzscheibe erhält der Versicherungsnehmer einen sogenannten Naturalersatz, das heißt ein neues Frontglas. Bei Diebstahl oder Hagelschäden hingegen zahlt die Versicherung bares Geld. Maximaler Betrag ist hier der Widerbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs bzw. Fahrzeugteils.

Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfiehlt es sich in der Regel, einen gewissen Selbstbeteiligungssatz zu vereinbaren. Denn bei Versicherungsverträgen ohne Selbstbeteiligung sind die Beiträge häufig unverhältnismäßig teuer.

Wann greift die Vollkaskoversicherung?

Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung deckt die Vollkasko nicht nur Schäden am eigenen Wagen, an denen der Fahrzeughalter keine Schuld trägt. Sie trägt auch Kosten, die aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls oder aufgrund Beschädigungen am Fahrzeug durch Dritte entstehen. Dazu zählen unter anderem Kratzer und Dellen am Auto, die von einem Fremden mutwillig verursacht wurden.

Außerdem tritt die Vollkaskoversicherung auch in Kraft, wenn ein Unfallgegner bei einer Kollision Fahrerflucht begeht. Welchen Betrag der Versicherungsnehmer in einem Schadensfall von seiner Versicherungsgesellschaft zurück erstattet bekommt, wird durch den Zeitwert des eigenen Autos bestimmt.

Wie auch bei der KFZ-Haftpflichtversicherung erhält der Fahrzeughalter bei der Vollkaskoversicherung auf seine unfallfreien Jahre einen Schadensfreiheitsrabatt. Dies ist bei einer Teilkaskoversicherung nicht der Fall. Wer sich für eine Vollkasko entscheidet, sollte einen gewissen Selbstbeteiligungsbetrag vereinbaren. So fallen die Versicherungsbeiträge meist deutlich günstiger aus als bei Verträgen ohne Selbstbeteiligung.

Voll- oder Teilkasko – Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Der Wechsel von einer Vollkaskoversicherung in eine Teilkasko bringt immer einen geringeren Versicherungsschutz mit sich. Der Versicherungsbeitrag wird aber dadurch nicht zwingend günstiger. Bei der Teilkaskoversicherung werden die Beitragszahlungen anhand eines Festbetrags berechnet. Bei der Vollkasko erfolgt die Beitragsberechnung hingegen anhand eines bestimmten Grundbeitrags sowie der Berücksichtigung des jeweiligen Schadenfreiheitsrabattes.

Das heißt: Fährt ein Fahrzeughalter bereits mehrere Jahre unfallfrei und hat damit einen hohen Rabattanteil erworben, ist die Vollkaskoversicherung häufig nur unwesentlich teurer als die Teilkasko. Der Versicherungsschutz fällt allerdings deutlich höher aus als bei einem Wechsel in die Teilkaskoversicherung. Ob sich eine Versicherungsänderung tatsächlich lohnt, sollte deshalb immer individuell bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfragt werden.

Was ist eine Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung schützt alle Insassen eines Fahrzeugs, falls diese durch Schuld des Fahrers – beispielsweise bei einem Autounfall - verletzt werden sollten. Zusätzlich sind auch Unfälle versichert, die beim Ein- oder Aussteigen aus dem Fahrzeug geschehen.

In der Regel lohnt es sich nicht eine Insassenunfallversicherung abzuschließen, denn ihre Leistungen überschneiden sich zum großen Teil mit denen anderer Versicherungen. So zahlt auch die gesetzmäßig vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall Schadensleistungen an die verletzten Insassen. Und auch die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte.

Eine Insassenunfallversicherung lohnt sich nur dann, wenn Mitfahrer ohne Zutun des Fahrzeugführers verletzt werden wie beispielsweise bei einem Blitzeinschlag oder durch einen umstürzenden Baum. Ob diese Eventualität tatsächlich eine eigene Versicherung rechtfertigt, muss jeder für sich selbst beantworten.

Welche Schäden versichert ein Schutzbrief?

Ein Schutzbrief deckt bestimmte Unkosten, die bei einer Autopanne oder einem Unfall entstehen. Allerdings bezieht sich die Versicherung hier nicht auf das Fahrzeug selbst, sondern auf weiterführende Kosten. So deckt der Schutzbrief beispielsweise die Kosten für das Abschleppen und Bergen eines Fahrzeugs, die Ausgaben für einen Mietwagen oder daraus Übernachtungskosten.

Ein Schutzbrief kann problemlos und kostengünstig in Kombination mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da sich Schutzbriefe in ihren Leistungen jedoch deutlich unterscheiden können, sollte hier genau verglichen werden – zum Beispiel schnell und einfach mit Vergleich24.

Rabattretter und Rabattschutz – Was ist das?

Verursacht ein Fahrzeughalter einen Unfall, so wird er in der Regel in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft und muss dementsprechend höhere Versicherungsbeiträge bezahlen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten für diesen Fall einen sogenannten Rabattretter bzw. Rabattschutz an.

Der Rabattretter ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Er kann jedoch meist nur von Fahrern in Anspruch genommen werden, die sich bereits in einer hohen SF befinden (SF-Klasse 25 oder mehr). Kommt es nun zu einem Unfall, wird der Versicherungsnehmer zwar in eine schlechtere SF zurückgestuft, seine Beitragszahlungen werden jedoch zunächst nicht erhöht. Erst bei einem weiteren Unfall steigen auch die Prämienzahlungen.

Der Rabattschutz ist eine Art Zusatztarif und entsprechend kostenpflichtig. Durch diese zusätzlichen Beitragszahlungen wird der Fahrzeughalter bei einem selbstverschuldeten Unfall weder in eine schlechtere SF eingestuft noch muss er höhere Beitragszahlungen leisten. Dies ist allerdings nur so lange gewährleistet wie er bei derselben Versicherungsgesellschaft bleibt. Wie sich dieser Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel auswirkt, muss individuell beim jeweiligen KFZ-Versicherer erfragt werden.

Für beide Arten des Rabattretters gilt also:

- der erste Unfall bleibt ohne finanzielle Konsequenzen für den Fahrzeughalter
- wurde der Rabattretter nach einem Unfall in Anspruch genommen, sollte man sich vor einem Versicherungswechsel bezüglich seiner SF-Einstufung erkundigen

Weiterführende Informationen

Versicherungsschutz bei Auslandsreisen?

Um auch bei Auslandsreisen mit dem eigenen Fahrzeug ausreichend versichert zu sein, sollte man die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ mit sich führen. Dieser Versicherungsschutz ist auch als „Grüne Karte“ bekannt und versichert das eigene Auto in der Haftpflichtversicherung nach den Richtlinien des jeweiligen Landes. In dem Versicherungsschein sind außerdem alle relevanten Informationen zu Fahrzeug, Fahrzeughalter und dessen Versicherung verzeichnet. Auf Anfrage ist die „Grüne Karte“ kostenlos beim eigenen KFZ-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Das System der „Grünen Karte“ basiert auf dem Londoner Abkommen von 1949. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Albanien und die Staaten der ehemaligen UdSSR an. Außerdem sind einige Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie einige Nahost-Länder Mitglieder dieses Verbundes. Verursacht ein Autofahrer nun in einem der teilnehmenden Länder einen Unfall, dient die „Grüne Karte“ als Regulierungshilfe und garantiert dem Unfallverursacher ausreichenden Versicherungsschutz.

1974 wurde das Londoner Abkommen durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen erweitert. Damit müssen Kraftfahrzeuge aus den Ländern, die dem Abkommen angehören, bei der Einreise in einen anderen Unterzeichnerstaat die „Grüne Karte“ nicht mehr vorweisen. Ausnahme bilden hier lediglich die Türkei, Bulgarien, Rumänien, Polen, Kroatien und Slowenien. Bei Einreise in diese Länder muss die „Grüne Karte“ nach wie vor vorgezeigt werden. Auch bei Reisen nach Italien sollte die Versicherungskarte stets an Bord sein, auch wenn offiziell auf eine Kontrolle verzichtet wird.

Besondere Konditionen für Zweitwagen?

Bei Anmeldung eines weiteren Autos, sollte dieses wenn möglich als Zweitwagen angemeldet werden. So kann das Fahrzeug zum selben Beitragssatz wie der Erstwagen und damit deutlich günstiger versichert werden.

Vor allem Fahranfänger nutzen diese Möglichkeit recht häufig. Sie melden das eigene Auto nicht auf sich selbst, sondern als Zweitwagen der Eltern an und profitieren so von deutlich günstigeren Versicherungsraten.